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   VG Freiburg, 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12   

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VG Freiburg, 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12 (https://dejure.org/2012,52519)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12 (https://dejure.org/2012,52519)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - NC 6 K 1852/12 (https://dejure.org/2012,52519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahl von 41 Phantomarbeitsplätzen an der Universität Freiburg im Studienfach Zahnmedizin als nicht zu überwindender sachmittelbezogener Engpass für die Zulassung weiterer Studienbewerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschulrecht; Numerus clausus - Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität; Zahnmedizin; Phantomarbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für

    Auszug aus VG Freiburg, 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12
    Das Hochschulzulassungsrecht wird nämlich durch mehrere Grundsätze beherrscht, die sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ergeben: Maßgeblich geht es um die Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG hinsichtlich des Zugangsrechts der Hochschulbewerber einerseits und der grundrechtlich gewährleisteten Forschungs- und Lehrfreiheit der Hochschullehrer (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie den Ausbildungsbedürfnissen der bereits zugelassenen Studenten andererseits (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -, Juris Rn. 10, m.w.N.).

    Im Rahmen des vom Verordnungsgeber vorgegebenen Curricularnormwerts des Studiengangs gestaltet die Hochschule Struktur und Inhalt ihrer Studienpläne daher grundsätzlich selbst (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -, Juris Rn. 16, m.w.N.; vgl. ebd., Rn. 30 f, zum Gestaltungsspielraum einer Hochschule bei der Festsetzung der Betreuungsrelation bei der - vergleichbaren - Arbeit an Laborplätzen).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08

    Zahl der Arbeitsplätze als limitierender Faktor für die Kapazitätsberechnung

    Auszug aus VG Freiburg, 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12
    Die Zahl dieser für die Ausbildung wesentlichen 41 Phantomarbeitsplätze stellt nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an der Universität Freiburg einen nicht zu überwindenden Engpass für die Zulassung weiterer Studienbewerber dar (vgl. zuletzt VG Freiburg, Beschluss vom 25.5.2012 - NC 6 K 346/12 - für das SS 2012 und vom 23.12.2011 - NC 6 K 1555/11 - für das WS 2011/12; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24 5.2012 - NC 9 S 193/12 -, 28.6.2010 - NC 9 S 1254/10 -, 28.6.2010 - NC 9 S 1056/10 - und vom 30.9.2008 - NC 9 S 2234/08 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - NC 9 S 1056/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an

    Auszug aus VG Freiburg, 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12
    Die Zahl dieser für die Ausbildung wesentlichen 41 Phantomarbeitsplätze stellt nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an der Universität Freiburg einen nicht zu überwindenden Engpass für die Zulassung weiterer Studienbewerber dar (vgl. zuletzt VG Freiburg, Beschluss vom 25.5.2012 - NC 6 K 346/12 - für das SS 2012 und vom 23.12.2011 - NC 6 K 1555/11 - für das WS 2011/12; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24 5.2012 - NC 9 S 193/12 -, 28.6.2010 - NC 9 S 1254/10 -, 28.6.2010 - NC 9 S 1056/10 - und vom 30.9.2008 - NC 9 S 2234/08 -).
  • BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 76.79

    Universitätsrecht - Kapazitätsberechnung - Engpässe - Stundenplanänderung -

    Auszug aus VG Freiburg, 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12
    Vielmehr kommt dem Umfang der klinischen Ausstattung, den die Lehreinheit aufweist, im Verhältnis zur personellen Kapazität sogar eine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. so schon BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 76/79 -, BVerwGE 65, 76 = DVBl 1982, 732 = NJW 1982, 2617).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2015 - 6 K 1555/11

    Zur Anfechtung der Übertragung von Aktien als unentgeltliches Rechtsgeschäft

    Auszug aus VG Freiburg, 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12
    Die Zahl dieser für die Ausbildung wesentlichen 41 Phantomarbeitsplätze stellt nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an der Universität Freiburg einen nicht zu überwindenden Engpass für die Zulassung weiterer Studienbewerber dar (vgl. zuletzt VG Freiburg, Beschluss vom 25.5.2012 - NC 6 K 346/12 - für das SS 2012 und vom 23.12.2011 - NC 6 K 1555/11 - für das WS 2011/12; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24 5.2012 - NC 9 S 193/12 -, 28.6.2010 - NC 9 S 1254/10 -, 28.6.2010 - NC 9 S 1056/10 - und vom 30.9.2008 - NC 9 S 2234/08 -).
  • VG Freiburg, 19.10.2015 - NC 6 K 2357/15

    Phantomarbeitsplätze als Hindernis für die Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Sie liegt noch im Rahmen dessen, was die Antragsgegnerin unter Inkaufnahme überobligatorischer Anstrengungen (dazu KapA Anl. 3 - S. 18 - und Anl. 5 - S. 22 -) und unter Hintanstellung von Qualitätsbedenken im Rahmen ihrer Lehrfreiheit gerade noch an Steigerung der effizienten Ausnutzung der vorhandenen Arbeitsplätze verantworten kann, ohne den Anspruch der zugelassenen Studierenden (Art. 12 Abs. 1 GG) auf Schutz vor einer unzulässigen Unterschreitung des Niveaus ihrer Ausbildung (s.o. 1.) sowie den Anspruch künftiger Patienten (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) auf Schutz ihrer Gesundheit vor unzureichend ausgebildeten Zahnmedizinern zu missachten (dazu VG Freiburg, B. v. 27.11.2014 - NC 6 K 2788/14 -, juris, Rdnr. 14 und U. v. 12.2.2014 - NC 6 K 2379/13 - , juris, Rdnrn. 21, 26, 27 und 29; siehe auch schon B. v. 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12 -, juris, Rdnrn. 5 - 10).
  • VG Freiburg, 10.12.2020 - NC 9 K 3810/20
    Sie liegt noch im Rahmen dessen, was die Antragsgegnerin unter Inkaufnahme überobligatorischer Anstrengungen (dazu Senatsbeschluss vom 27.03.2019 - KAS 25, 26) und unter Hintanstellung von Qualitätsbedenken im Rahmen ihrer Lehrfreiheit gerade noch an Steigerung der effizienten Ausnutzung der vorhandenen Arbeitsplätze verantworten kann, ohne den Anspruch der zugelassenen Studierenden (Art. 12 Abs. 1 GG) auf Schutz vor einer unzulässigen Unterschreitung des Niveaus ihrer Ausbildung sowie den Anspruch künftiger Patienten (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) auf Schutz ihrer Gesundheit vor unzureichend ausgebildeten Zahnmedizinern zu missachten (dazu VG Freiburg, Beschlüsse vom 14.05.2018 - NC 9 K 2514/18 -, vom 27.11.2014 - NC 6 K 2788/14 -, juris, Rdnr. 14 und Urteil vom 12.02.2014 - NC 6 K 2379/13 -, juris, Rdnrn. 21, 26, 27 und 29; siehe auch schon Beschluss vom 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12 -, juris, Rdnrn. 5 - 10).
  • VG Freiburg, 24.11.2017 - NC 6 K 8606/17

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zulassung im 1. Fachsemester Zahnmedizin;

    Sie liegt noch im Rahmen dessen, was die Antragsgegnerin unter Inkaufnahme überobligatorischer Anstrengungen (dazu KapA Anl. 5 - S. 19 -) und unter Hintanstellung von Qualitätsbedenken im Rahmen ihrer Lehrfreiheit gerade noch an Steigerung der effizienten Ausnutzung der vorhandenen Arbeitsplätze verantworten kann, ohne den Anspruch der zugelassenen Studierenden (Art. 12 Abs. 1 GG) auf Schutz vor einer unzulässigen Unterschreitung des Niveaus ihrer Ausbildung (s. o. 1.) sowie den Anspruch künftiger Patienten (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) auf Schutz ihrer Gesundheit vor unzureichend ausgebildeten Zahnmedizinern zu missachten (dazu VG Freiburg, B. v. 27.11.2014 - NC 6 K 2788/14 -, juris, Rdnr. 14 und U. v. 12.2.2014 - NC 6 K 2379/13 -, juris, Rdnrn. 21, 26, 27 und 29; siehe auch schon B. v. 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12 -, juris, Rdnrn. 5 - 10).
  • VG Freiburg, 03.11.2016 - NC 6 K 3480/16

    Zuteilung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester Zahnmedizin an der Universität

    Sie liegt noch im Rahmen dessen, was die Antragsgegnerin unter Inkaufnahme überobligatorischer Anstrengungen (dazu KapA Anl. 5 - S. 19 -) und unter Hintanstellung von Qualitätsbedenken im Rahmen ihrer Lehrfreiheit gerade noch an Steigerung der effizienten Ausnutzung der vorhandenen Arbeitsplätze verantworten kann, ohne den Anspruch der zugelassenen Studierenden (Art. 12 Abs. 1 GG) auf Schutz vor einer unzulässigen Unterschreitung des Niveaus ihrer Ausbildung (s. o. 1.) sowie den Anspruch künftiger Patienten (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) auf Schutz ihrer Gesundheit vor unzureichend ausgebildeten Zahnmedizinern zu missachten (dazu VG Freiburg, B. v. 27.11.2014 - NC 6 K 2788/14 -, juris, Rdnr. 14 und U. v. 12.2.2014 - NC 6 K 2379/13 - , juris, Rdnrn. 21, 26, 27 und 29; siehe auch schon B. v. 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12 -, juris, Rdnrn. 5 - 10).
  • VG Freiburg, 29.11.2018 - NC 9 K 6082/18

    Zulassung zum 1. Fachsemester; Kapazität; Studium der Zahnmedizin;

    Sie liegt noch im Rahmen dessen, was die Antragsgegnerin unter Inkaufnahme überobligatorischer Anstrengungen (dazu KapA Anl. 5 - S. 19 -) und unter Hintanstellung von Qualitätsbedenken im Rahmen ihrer Lehrfreiheit gerade noch an Steigerung der effizienten Ausnutzung der vorhandenen Arbeitsplätze verantworten kann, ohne den Anspruch der zugelassenen Studierenden (Art. 12 Abs. 1 GG) auf Schutz vor einer unzulässigen Unterschreitung des Niveaus ihrer Ausbildung (s. o. 1.) sowie den Anspruch künftiger Patienten (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) auf Schutz ihrer Gesundheit vor unzureichend ausgebildeten Zahnmedizinern zu missachten (dazu VG Freiburg, Beschlüsse vom 14.05.2018 - NC 9 K 2514/18 -, vom 27.11.2014 - NC 6 K 2788/14 -, juris, Rdnr. 14 und Urteil vom 12.02.2014 - NC 6 K 2379/13 -, juris, Rdnrn. 21, 26, 27 und 29; siehe auch schon Beschluss vom 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12 -, juris, Rdnrn. 5 - 10).
  • VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 4575/19

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum ersten Semester; Mangelkapazität

    Sie liegt noch im Rahmen dessen, was die Antragsgegnerin unter Inkaufnahme überobligatorischer Anstrengungen (dazu Senatsbeschluss vom 27.03.2019 - KAS 25, 26) und unter Hintanstellung von Qualitätsbedenken im Rahmen ihrer Lehrfreiheit gerade noch an Steigerung der effizienten Ausnutzung der vorhandenen Arbeitsplätze verantworten kann, ohne den Anspruch der zugelassenen Studierenden (Art. 12 Abs. 1 GG) auf Schutz vor einer unzulässigen Unterschreitung des Niveaus ihrer Ausbildung sowie den Anspruch künftiger Patienten (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) auf Schutz ihrer Gesundheit vor unzureichend ausgebildeten Zahnmedizinern zu missachten (dazu VG Freiburg, Beschlüsse vom 14.05.2018 - NC 9 K 2514/18 -, vom 27.11.2014 - NC 6 K 2788/14 -, juris, Rdnr. 14 und Urteil vom 12.02.2014 - NC 6 K 2379/13 -, juris, Rdnrn. 21, 26, 27 und 29; siehe auch schon Beschluss vom 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12 -, juris, Rdnrn. 5 - 10).
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